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Alle Formulare und Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf rechtsverbindliche Sicherheit des Inhaltes und der jeweiligen Anliegen.
Auf dieser Seite haben wir für Sie viele wichtige Informationen als PDF-Dateien zum Herunterladen, Lesen, Ausdrucken oder zum Versenden per Mail zusammengestellt. Diese Datei(en) wird/werden Ihnen kostenlos zum Download angeboten, dazu klicken Sie bitte auf das entsprechende Bild.
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Auf Reisen ins Ausland ist es sinnvoll eine Zollbescheinigung für das eigene Schlafapnoe-Therapiegerät mit sich zu führen. In diesem Dokument wird bescheinigt, dass es sich bei dem Gerät, das Sie mit sich führen, um Ihr eigenes Gerät handelt und nicht um Ware, die Sie in ein fremdes Land einführen. Denn bei Einfuhr und Ausfuhr müssen bestimmte Waren verzollt werden. Sie vermeiden also Ärger, wenn Sie bei einer Zollkontrolle eine Zollbescheinigung vorlegen können.
Eine Zollbescheinigung für Ihr Therapiegerät erhalten Sie von Ihrem Gerätehersteller oder Service-provider. Viele Hersteller legen die Zollbescheinigung dem Gerät bei, so dass Sie diese zusammen mit der Gebrauchsanweisung bereits bei der Gerätelieferung erhalten.
Für die Zollbescheinigung gibt es keine Formbestimmung, so dass Sie das herstellerneutrale Formular, das wir zum Download anbieten, genauso verwenden können. Wichtig ist, neben den Daten Ihres Therapiegerätes, die Unterschrift Ihres behandelnden Arztes oder die Unterschrift des Schlaflabors.
Auch bei einem Krankenhausaufenthalt ist die Nutzung Ihres Therapiegerätes sehr wichtig und sinnvoll. In den meisten deutschen Krankenhäusern ist die Nutzung selbstverständlich. Sollten Sie jedoch einmal Probleme haben ist diese Information sehr hilfreich.
Wussten Sie schon, dass Sie aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 1997 Anspruch auf Erstattung Ihrer Stromkosten haben, wenn Ihnen die Krankenkasse aufgrund ärztlicher Verordnung elektrisch betriebene Hilfsmittel zur Verfügung stellt?
Die Urteilsbegründung lautet wie folgt:
Der Anspruch auf Versorgung mit einem Hilfsmittel nach § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 umfaßt auch die Versorgung mit der zum Betrieb des Hilfsmittels erforderlichen Energie. (BSG, Az. 3 RK 12/96)
Den wenigsten Patienten ist dies bekannt.
Auf diesem Informationsblatt sind auf einer einzigen DIN A 4 Seite die wichtigsten allgemeinen Pflege-hinweise für CPAP-Zubehör zusammengefasst. Diese Pflegetipps sollen eine Hilfe für eine sinnvolle Pflege des CPAP-Zubehörs unter Beachtung der grundlegenden Regeln geben. Aus rechtlichen Gründen müssen wir dennoch darauf hinweisen, dass die jeweiligen Herstellerhinweise zu beachten sind.